Honigverordnung geändert

19. Juli 2015
Rubrik: Öffentliche Nachrichten
Von: e.r.

Die Honigverordnung (HonigV) wurde am 30. Juni 2015 geändert.

Zum §2 "Anforderungen an die Beschaffenheit" wurde Absatz 2 hinzugefügt:

"Pollen ist ein natürlicher Bestandteil von Honig und keine Zutat ..."

Welche Bedeutung dies im Fall einer Zulassung von GVO für uns Imker hat, wurde im Zusammenhang mit dem sog. EuGH-Urteil und der Abstimmung im EU-Parlament ausführlich erläutert.

HonigV